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Verpackungsgesetz

Hinweis nach § 15 Abs. 1 VerpackG:

Sie haben die Möglichkeit, die von uns an Sie gelieferten Verpackungen kostenfrei zur Rücknahme bereitzustellen oder an uns zurückzusenden (Frachtkosten gehen zu Ihren Lasten). Über diese alternative Rücknahmemöglichkeit der Altverpackungen soll erreicht werden, dass diese einer vom Haushaltsabfall getrennten Sammlung zugeführt werden, damit sie ordnungsgemäß verwertet bzw. wiederverwendet werden können.

Falls Sie von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wollen, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung.